Auszug aus der Satzung des Karate-Dojo-Cochem e. V.
§ 3 Mitgliedschaft
(2) Ordentliches Mitglied kann unabhängig von Geschlecht und Staatsangehörigkeit jeder werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die Aufnahme erfolgt durch das für die Mitgliederverwaltung zuständige Vorstandsmitglied. (Anm.: Aufnahme erfolgt formlos)
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im KDC endet außer durch Tod grundsätzlich durch freiwilliges oder zwangs- weises Ausscheiden sowie Auflösung des Vereins.
(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den für die Mitgliederverwaltung zuständigen Bearbeiter zu richten. Der Austritt ist nur zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.
§ 6 Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im KDC berechtigt zur Mitwirkung bei der Beschlussfassung in allen Angelegenheiten des KDC nach den Bestimmungen dieser Satzung. Sie berechtigt ferner zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins im Rahmen der hierfür geltenden Regeln.
(3) Die Mitgliedschaft im KDC verpflichtet zur Beachtung dieser Satzung sowie zur Leistung festgelegter Beiträge. Die Mitglieder sind gehalten, sich für die Bestrebungen und die Belange des KDC nach ihrem Wissen und Können einzusetzen.
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